§ 12 EdlStFAusbV
Prüfungsbereiche
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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Anfertigen einer Fasserarbeit“,
- 2.
- „Technologie“ sowie
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.