§ 12 EComKflAusbV
Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce
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(1) Im Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Kundenanliegen lösungsorientiert zu bearbeiten,
- 2.
- bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen zu bearbeiten,
- 3.
- Rückabwicklungsprozesse zu organisieren,
- 4.
- Kommunikationskanäle auszuwählen und zu steuern,
- 5.
- Schnittstellen von Kommunikationskanälen zu berücksichtigen,
- 6.
- Kommunikation mit Kunden und Kundinnen zielgruppenorientiert und situationsgerecht zu gestalten, auszuwerten und zu optimieren und
- 7.
- rechtliche Regelungen bei der Kundenkommunikation im E-Commerce einzuhalten.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Suchhilfen: Kundenanliegen bearbeiten, Störungen im Online‑Shop lösen, Rückabwicklung organisieren, Kommunikationskanäle auswählen, Kundenkommunikation optimieren, Zielgruppenorientierte Kundenansprache, arbeiten, wählen