Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Geändert durch Art. 9 Abs. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 233
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, Bauteilen, Gemischen und Stoffen
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Behandlungsanforderungen
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Unterabschnitt 2 Selektive Behandlungsanforderungen
- § 5 Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen
- § 6 Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten
- § 7 Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen
- § 8 Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen
- § 9 Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren
- § 10 Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
- § 11 Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern
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Abschnitt 3 Eigenüberwachung, Inkrafttreten