§ 55 DWG
Jahresabschluss
Die Deutsche Welle erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus
- 1.
- der Vermögensrechnung (Bilanz),
- 2.
- der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung),
- 3.
- der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung),
- 4.
- einer Rechnung über die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr tatsächlich erhobenen Einnahmen und tatsächlich geleisteten Ausgaben entsprechend der Systematik gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 und
- 5.
- dem Geschäftsbericht zur Erläuterung der Vorgänge von besonderer Bedeutung.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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Suchhilfen: Gewinn‑ und Verlustrechnung, lustrechnung