§ 30 DWG
Kostenerstattung
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Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.
Kostenerstattung
Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.