§ 3 DruckverarbAusbV
Struktur der Berufsausbildung
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Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,
- 2.
- zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie
- 3.
- eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
Suchhilfen: Pflichtqualifikationen festlegen, Wahlqualifikationen auswählen, Qualifikationsaufteilung in Ausbildung, Ausbildungsabschnitte bestimmen, wählen, bildung, stimmen