§ 1 DruckverarbAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
📖
↗ Links
Der Ausbildungsberuf des Medientechnologen Druckverarbeitung und der Medientechnologin Druckverarbeitung wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.