§ 3 DruckMstrV
Meisterprüfungsarbeit
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(1) Als Meisterprüfungsarbeit kommt insbesondere nachstehende Arbeit in Betracht:
Anfertigen eines Druck-Erzeugnisses im Format DIN A2, bestehend aus vier Seiten DIN A4 Text und Bilder, davon zwei Seiten mehrfarbig und zwei Seiten einfarbig.
(2) Mit der Meisterprüfungsarbeit sind abzuliefern:
15 Fortdruckbogen von jeder Farbe, 15 Fortdruckbogen vom Zusammendruck, Andruckskala, Standbogen und, soweit erforderlich, Platten oder Montagen.
Suchhilfen: Druckerzeugnis anfertigen, Meisterprüfungsarbeit Druck, Fortdruckbogen abliefern, Andruckskala verwenden, Druckplatten einreichen, Druckvorlage erstellen, Druckprüfung ablegen, Druckerzeugnis prüfen, fertigen, druckbogen, wenden, reichen, stellen, legen