§ 5 DruckLV

Weitergehende Anforderungen

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Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.

Suchhilfen: Arbeitsschutzanforderungen, Zusätzliche Sicherheitsvorschriften, Behördliche Auflagen Arbeitssicherheit, Gefahrenabwehr für Arbeitnehmer, Betriebsicherheitsmaßnahmen, Sicherheitskontrolle am Arbeitsplatz, Spezielle Schutzmaßnahmen, lagen, triebsicherheitsmaßnahmen