§ 34 DRiG

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

📖

Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann ohne seine schriftliche Zustimmung nur auf Grund rechtskräftiger richterlicher Entscheidung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Für Entscheidungen über eine begrenzte Dienstfähigkeit gilt Satz 1 entsprechend.

Suchhilfen: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Dienstunfähigkeit Richter, Versetzung in Ruhestand Richter, Richter ohne Zustimmung in Ruhestand, Dienstunfähigkeit Versetzung, Richter in Ruhestand versetzen, Dienstunfähigkeit Entscheidung, setzung, stimmung, setzen, scheidung