§ 109 DRiG Befähigung zum Richteramt ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Wer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung.