§ 104 DRiG
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
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Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Suchhilfen: aufgehobene Vorschrift ersetzen, Verweis auf alte Regelung, Gesetzliche Ersatzvorschrift, Verweis auf aufgehobene Norm, Ersetzung durch neue Vorschrift, Alte Rechtsnorm ersetzen, Verweis auf entfallene Bestimmung, Gesetz ersetzt alte Regelung, setzen, setzung, stimmung