§ 2 DNBG
Aufgaben, Befugnisse
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↗ Links
Die Bibliothek hat die Aufgabe,
- 1.
- a)
- die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und
- b)
- die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland
- 2.
- das Deutsche Exilarchiv 1933 - 1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftmuseum zu betreiben,
- 3.
- mit den Facheinrichtungen Deutschlands und des Auslands zusammenzuarbeiten sowie in nationalen und internationalen Fachorganisationen mitzuwirken.
Suchhilfen: Medienwerke sammeln, Bibliografische Verzeichnung, Nationalbibliothek nutzen, Exilarchiv betreiben, Buchmuseum verwalten, Internationale Bibliothekskooperation, zeichnung, treiben, walten