§ 15 DNBG
Ablieferungspflichtige
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Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Suchhilfen: Medienwerk abliefern, Kopie an Behörde senden, Verbreitung melden, öffentliche Zugänglichmachung melden, Sitz in Deutschland melden, Meldepflicht für Medien, Ablieferungspflicht für Verbreiter, Medienveröffentlichung melden, breitung, gänglichmachung