§ 6 DMBeEndG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 4 ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn er außer Kraft getreten ist.