§ 32c DirektZahlDurchfV
Flächen mit Silphium perfoliatum (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
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Auf einer Fläche mit Silphium perfoliatum, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, ist
- 1.
- der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen im ersten Jahr, in dem die Art angelegt wird, und
- 2.
- der Einsatz mineralischer Düngemittel
Suchhilfen: Pflanzenschutzmittel Verbot, Mineraldünger Verbot, Silphium perfoliatum Anbau, Direktzahlung Ausschluss, Umweltförderungsfläche, EU Agrarhilfe Bedingungen, Klima‑ und Umweltschutz‑Förderung, Landbewirtschaftung ohne Dünger, dingungen