§ 16a DirektZahlDurchfV
Zuweisung von Zahlungsansprüchen
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(1) § 11 gilt entsprechend für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve.
(2) Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Sinne des Artikels 30 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfolgt für einen Betriebsinhaber nicht mehr als einmal.
Suchhilfen: Zahlungsanspruch zuweisen, Reservezahlung beantragen, Einmalige Zuweisung Zahlungsanspruch, Zahlungsanspruch Betriebsinhaber, Zuweisung von Forderungen, Zahlungsanspruch aus Reserve, weisen, antragen, weisung