§ 9 DBV
Weiterleitung der Leistung an Dritte
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Die Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte sowie die Einbindung von Teilvorhabenträgern in die Aufgaben eines Trägers sind ausgeschlossen.
Weiterleitung der Leistung an Dritte
Die Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte sowie die Einbindung von Teilvorhabenträgern in die Aufgaben eines Trägers sind ausgeschlossen.