§ 3 DBV
Bewilligungsstelle
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Die Umsetzung der Verwaltung des Beratungsangebots wird auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Bewilligungsstelle übertragen. Näheres regelt die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bewilligungsstelle zu treffende Verwaltungsvereinbarung.
Suchhilfen: Bewilligungsstelle bestimmen, Zuständige Behörde für Rentenleistung, Beratungsangebot Verwaltung, stimmen, waltung