§ 4 DaTraGebV

Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen

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Von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen nach dieser Verordnung befreit sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Behörden in seinem Geschäftsbereich.

Suchhilfen: Auslagenerstattung, Kostenübernahme Krankenkasse, Gebührenfrei für Krankenkassen, Zahlungsbefreiung, Kostenübernahme im Gesundheitswesen, Gebührenbefreiung bei Leistungen, lagenerstattung