Art 1a CMRG

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Für Rechtsstreitigkeiten aus einer dem Übereinkommen unterliegenden Beförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt.

Suchhilfen: Gericht Zuständigkeit Beförderung, Transport Gerichtsstand, Ort Übernahme Zuständigkeit, Ablieferungsort Zuständigkeit, Transportrecht Gerichtsstand, Übereinkommen Beförderung Gericht, förderung, einkommen