§ 26 BZRG
Zu Unrecht entfernte Eintragungen
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Die Registerbehörde hat vor ihrer Entscheidung darüber, ob eine zu Unrecht aus dem Register entfernte Eintragung wieder in das Register aufgenommen wird, der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Suchhilfen: Eintragung wieder aufnehmen, Registereintrag zurückholen, Unrechtmäßige Löschung Register, Stellungnahme bei Registerbehörde, Eintrag revidieren, Entfernung rückgängig machen, tragung, nehmen, holen, fernung