§ 11 BwVollzO

Aufenthalt im Freien

📖

Dem Soldaten wird täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dies zu der festgesetzten Zeit zuläßt. Der Aufenthalt im Freien kann versagt werden, wenn der Soldat während des Dienstes oder seiner Beschäftigung sich schon mindestens eine Stunde im Freien aufgehalten hat.

Suchhilfen: Freizeit im Freien, Außenaufenthalt Soldat, Freizeit im Freien Pflicht, Freizeit im Freien Regelung, Freizeit im Freien Anspruch, Freizeit im Freien Verweigerung, Freizeit im Freien Dauer, Freizeit im Freien Witterung, weigerung