§ 11 BwSchutzG
Übergangsvorschriften
📖
↗ Links
Vor dem 1. Juli 2026 nach § 37 Absatz 3 des Soldatengesetzes in der bis zum 30. Juni 2026 geltenden Fassung eingeleitete einfache Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind noch nach dem bis zum 30. Juni 2026 geltenden Recht abzuschließen. § 1 Absatz 1 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden.
Suchhilfen: Sicherheitsüberprüfung abschließen, Übergangsregelung Sicherheitscheck, alte Sicherheitsüberprüfung fortführen, Soldaten Sicherheitsüberprüfung Übergang, Übergangsfrist Sicherheitsüberprüfung, Sicherheitsüberprüfung nach altem Recht, Sicherheitsüberprüfung Soldatengesetz, schließen, gangsregelung, führen