§ 15 BWaldG
Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).
Suchhilfen: Forstbetriebsgemeinschaft gründen, Forstbetriebsverband beitreten, forstliche Zusammenschlüsse regeln, Gemeinschaftsforst bilden, Forstbetriebsgemeinschaft Rechte, Forstbetriebsverband Aufgaben, treten, gaben