§ 56 BVerfGGO 2015
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Jedes Mitglied des Gerichts kann Vorschläge für die Entschließung des Plenums gemäß § 7a BVerfGG machen. Sie sind spätestens eine Woche vor der Sitzung des Plenums einzureichen und zu begründen; dabei ist mitzuteilen, ob die Vorgeschlagenen mit der Nominierung im Plenum einverstanden sind. Von der Einhaltung der Vorschlagsfrist kann im Einverständnis aller anwesenden Mitglieder des Gerichts abgesehen werden.
Suchhilfen: Vorschlag für Entschließung einreichen, Frist für Gerichtsentscheidungen, Plenumsvorschlag begründen, Fristverlängerung im Gericht, Entschließungsantrag stellen, Zustimmung zum Plenumsvorschlag, Gerichtsvorschlag einreichen, schließung, reichen, gründen, stimmung