§ 4 BVerfGGO 2015

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Innerhalb des Gerichts wird der Präsident vom Vizepräsidenten und dieser von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden Mitglied des Gerichts vertreten.

Suchhilfen: Vizepräsident Vertretung, Dienstältester Vertretung, Gericht Nachfolge, Vertretungsregel, Vertretung im Gericht, tretung