Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Eingangsformel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung von Sachverständigen:
Art 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
-
Art 2 Übergangsvorschrift
Wer am 1. März 2008 mit folgenden in Artikel 1 Nr. 2 aufgeführten Stoffen und deren Zubereitungen
- 1.
- Benzylpiperazin (BZP)
- 2.
- Oripavin
Art 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.