§ 15 BTGO 2025
Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
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Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes. Nach diesem Gesetz richtet sich auch der Verlust der Mitgliedschaft.
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