§ 105 BTGO 2025

Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages

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Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).

Suchhilfen: Einzelfrage stellen, Bundestagsfrage, Frage an Bundesregierung, mündliche Antwort verlangen, schriftliche Antwort anfordern, Parlamentsfrage stellen, Abgeordnete Frage einreichen, Regierung befragen, langen, reichen, fragen