§ 100 BTGO 2025

Große Anfragen

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Große Anfragen an die Bundesregierung (§ 75 Absatz 1 Buchstabe f) sind dem Präsidenten einzureichen; sie müssen kurz und bestimmt gefasst sein und können mit einer kurzen Begründung versehen werden. Wird in der Begründung auf andere Materialien verwiesen, findet § 77 Absatz 2 entsprechende Anwendung.

Suchhilfen: große Anfrage stellen, Bundesregierung anfragen, Anfrage beim Präsidenten einreichen, kurze Anfrage formulieren, Anfrage begründen, Anfrage mit Verweis auf Unterlagen, fragen, reichen, gründen, lagen