§ 13 BTGO2025Anl 1 Ausführungsbestimmungen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Präsident ist ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.