§ 6 BSWAG

Unvorhergesehener Bedarf

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Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.

Suchhilfen: Verkehrsplan abweichen, Ausbauplan Änderungen, Bedarfsplan Ausnahmen, Verkehrsstruktur Wandel, Planabweichung im Verkehr, Verkehrsplanung Anpassung, weichen, nahmen, kehrsplanung, passung