§ 10 BSV 1994

Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

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Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr Umrechnungswert vorläufiger Umrechnungswert
1992 1,4393  
1994   1,2913