§ 14 BSI-ITSiKV
Evaluierung
📖
↗ Links
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und folgend alle drei Jahre sind unter Beteiligung der in § 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts zu evaluieren:
- 1.
- die Produktkategorien;
- 2.
- die Anerkennung von Branchenstandards;
- 3.
- die Freigabekriterien für das Kennzeichen.
Suchhilfen: IT‑Sicherheitskriterien evaluieren, Produktkategorien bewerten, Branchenstandard Anerkennung prüfen, Kennzeichen Freigabekriterien prüfen, Regelmäßige BSI‑Überprüfung, Evaluierung IT‑Sicherheitsvorgaben, werten, erkennung, gabekriterien