§ 1 BSI-ITSiKV

Anwendungsbereich

📖

Diese Verordnung regelt die Gestaltung und Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens im Sinne des § 9c Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes und legt das Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Kennzeichens fest.

Suchhilfen: IT‑Kennzeichen verwenden, IT‑Sicherheitskennzeichen Verfahren, IT‑Sicherheitskennzeichen Anforderungen, IT‑Sicherheitskennzeichen Verwaltung, IT‑Sicherheitskennzeichen Nutzung, wenden, fahren, forderungen, waltung