§ 3 BSG 2002
Zahlungen für Kindererziehungszeiten
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Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 11.614.934.173 Euro.
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