§ 24a BrucelloseV
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§ 22 findet keine Anwendung, soweit die zuständige Behörde am 30. Mai 2017
- 1.
- wegen des Verdachts auf Brucellose
- a)
- eine Untersuchung bei einem Schaf oder einer Ziege des Bestandes oder
- b)
- sonstige Schutzmaßregeln im Hinblick auf den Schaf- oder Ziegenbestand angeordnet hat oder
- 2.
- Brucellose in dem Schaf- oder Ziegenbestand amtlich festgestellt worden ist.
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