§ 2 BRGO 2025

Inkompatibilität

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Die Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören. Wird ein Mitglied des Bundesrates in den Bundestag gewählt, so muss es der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrates in angemessener Frist mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt.

Suchhilfen: Bundesrat Mitglied Bundestag, Doppelmandat Verbot, Ämterwechsel Pflichtmeldung, Inkompatibilität Bundesrat, Mandatswechsel melden, Ämter niederlegen, Parlamentsmandat kombinieren