§ 8 BrauMMstrV

Inkrafttreten

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(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1996 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.

Suchhilfen: wann tritt Verordnung in Kraft, Verordnung ab wann gültig, ordnung