§ 71 BRAO
Beschlussfähigkeit des Vorstandes
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Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.