§ 2 BPrDGrUnifAnO Uniform ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Soldatinnen und Soldaten tragen 1.die Anzugarten nach § 3,2.die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,3.die Dienstgradabzeichen nach § 5.