III. BPräsWehrDGerKldgAnO
Am Barett tragen
- a)
- der Bundeswehrdisziplinaranwaltzwei karmesinrote Schnüre in Seide,
- b)
- die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammerneine Schnur in Silber,
- c)
- die Wehrdisziplinaranwälte und die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange
- in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof,in Silber, wenn sie vor den Truppendienstkammern
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