Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1977-04 · Lesemodus · 1 Normen am Stück

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz- als der leitende Beamte -.