§ 3 BPolLV
Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
- 1.
- die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei,
- 2.
- die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und
- 3.
- die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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