§ 32 BPersVWO Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates ☆ 📖 Am Stück lesen Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.