III. BPAWidAnO
Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist nicht anzuwenden auf Widersprüche bzw. Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt bzw. erhoben worden sind.
Suchhilfen: Wirksamkeit ab Veröffentlichung, nicht rückwirkend anwenden, Verbot rückwirkende Anwendung, Anordnung wirksam werden, öffentlichung, wenden, wendung, ordnung