§ 2 BNetzA BGebV-FreqZut
Höhe der Gebühren
📖
↗ Links
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.
Höhe der Gebühren
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.