IV. BMVgZVersAnO

Vorbehaltsklausel

📖
Ich behalte mir vor,
1.
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
2.
a)
versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
b)
Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.

Suchhilfen: Befugnisse vorbehalten, Entscheidungsvorbehalt, Richtlinienabweichung beantragen, Einzelfallentscheidung behalten, Ministerialer Vorbehalt, Vorbehaltsklausel anwenden, Einzelfallbefugnisse selbst ausüben, antragen, zelfallentscheidung, halten, wenden