§ 4 BMVgWidVertrAnO
Vertretung bei Klagen in Angelegenheiten der Unterhaltssicherung
📖
↗ Links
Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Unterhaltssicherung wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr übertragen.
Suchhilfen: Unterhaltssicherung vertreten, Staatliche Klagevertretung, Vertretung bei Unterhaltsklagen, Bundeswehr Personalmanagement Vertretung, Klage im Unterhaltsrecht, haltssicherung, treten, tretung, haltsklagen